Allgemeine Geschäftsbedingungen awk office services

Für alle Leistungen, die durch awk office services (im Folgenden awk) erbracht werden, gelten diese Geschäftsbedingungen. Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt. Dies gilt auch, wenn diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ 1 Angebote

Angebote sind freibleibend und unverbindlich und werden erst durch nachfolgende, schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Der Auftraggeber wird das Angebot weder als Ganzes noch in Teilen, auch nicht in einer bearbeiteten Fassung, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch awk Dritten zugänglich machen.

§ 2 Art der Dienstleistung, Leistungsumfang

Die Leistungen von awk erfolgen ausschliesslich zur Unterstützung des Auftraggebers in einem Vorhaben, das der Auftraggeber in alleiniger Verantwortung durchführt. awk übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis. Der Leistungsumfang ist für awk nur dann verbindlich, wenn dieser schriftlich zwischen awk und dem Auftraggeber festgelegt wurde.

§ 3 Termine und Fristen

In Verträgen genannte Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftaggeber und awk schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind, andernfalls sind alle Termine/Fristen unverbindlich.

Ist die Nichteinhaltung der Frist für Leistungen nachweislich auf Hindernisse zurück zu führen, die awk nicht zu vertreten hat, so wird die Frist angemessen verlängert.

Kommt awk mit der Einhaltung eines verbindlichen Leistungstermins um mehr als 2 Wochen in Verzug, kann der Auftraggeber für die Zeit des Verzugs je vollendete Woche 0,5% des Werts der Leistung, mit der sich awk in Verzug befindt, höchstens jedoch 5% dieses Werts, als pauschalen Schadensersatz verlangen. Damit sind sämtliche Schadensersatzansprüche aus Verzug abgegolten. Eine weitergehende Haftung übernimmt awk im Fall des Verzugs nicht.    

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Auftraggebers und seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für awk unentgeltlich, erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind wesentliche Pflichten des Auftraggebers.

Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber awk alle aus der Benutzung dieser Datenträger enstehenden Schäden und stellt awk von allen Ansprüchen Dritter frei.

Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers ergeben sich aus den nachfolgenden Bestimmungen sowie aus dem Vertrag.

Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand etc.) vom Auftraggeber zu tragen.

§ 5 Leistungsmängel 

Sollten sich bei den von awk erbrachten Leistungen Mängel zeigen, die awk zu vertreten hat, ist awk berechtigt, diese Mängel auf eigene Kosten zu beheben. Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich nach deren Auftreten awk schriftlich zu melden.

Hat der Auftraggeber awk nach einer ersten Aufforderung ergebnislos eine angemessene Nachfrist gesetzt oder schlagen zwei Nachbesserungsversuche oder Ersatzleistungen wegen desselben Mangels fehl, bleibt dem Auftaggeber das Recht vorbehalten, den Vertrag fristlos zu kündigen. 

§ 6 Haftung

awk haftet mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit nur für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind.

Für ausgeübte Tätigkeiten, die awk unter der Leitung und Aufsicht des Auftragnehmers ausübt, haftet awk nicht für Schäden, die awk in Ausübung oder anlässlich der Tätigkeit verursachen sollte. Der Auftraggeber stellt awk von allen Ansprüchen frei.   

Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Durchführung der nicht vertragsgemässen Leistung.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

Liegt die Arbeitszeit ausserhalb der normalen Arbeitszeit, so werden folgende Zuschläge auf die Vergütung je Arbeitsstunde erhoben: 30% an Werktagen zwischen 19 Uhr und 6 Uhr, 50% an Samstagen, Sonn- und Feiertagen. 

Die Höhe der Vergütung, die der Auftraggeber zu bezahlen hat, richtet sich ausschliesslich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt per Rechnung. Forderungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist awk berechtigt, nach einmaliger Mahnung Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gemäss § 247 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche ist vorbehalten.  

§ 8 Rücktritt, Widerruf

Bei Stornierung des Auftrages seitens des Auftraggebers wird lediglich der bis zu diesem Zeitpunkt bei dem Auftragnehmer entstande Aufwand geschuldet. Eventuelle Aufwendungen beauftragter Dritter sind vom Auftraggeber zu ersetzen. Der Widerruf ist schriftlich zu erklären.

§ 9 Schweigepflicht

awk verpflichtet sich, über sämtliche Einzelheiten des Auftrages gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren, soweit diese Einzelheiten ihrer Natur nach vertraulich zu behandeln sind. Für die Sicherheit von Auftraggeberdaten bei elektronsicher Übermittlung kann keine Gewähr übernommen werden. 

Backnang, 07.02.2011